Verwendung von Wappen beantragen
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land bzw. die jeweilige Kommune.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Bei der Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune.
Ansprechpartner
Stadt Leuna - Fachbereich Allg. Verwaltung und Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hintereingang vom Rathaus
Gebühren: nein
Parkplatz: Direkt vor dem Rathaus
Gebühren: nein
Sachsenplatz
Straßenbahn: Sachsenplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hintereingang vom Rathaus
Gebühren: nein
Parkplatz: Direkt vor dem Rathaus
Gebühren: nein
Sachsenplatz
Straßenbahn: Sachsenplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus Leuna und Außenstelle Gesundheitszentrum Leuna: Montag:        nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag:       09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch:      nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag:   09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag:         nach vorheriger Terminvereinbarung Außenstelle Günthersdorf Mittwoch:      09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Das Rathaus ist nur teilweise barrierefrei erreichbar. Der Behindertenparkplatz und der Fahrstuhl befinden sich auf der Hofseite vom Rathaus.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Hoheitszeichen