Verwendung von Wappen beantragen
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land bzw. die jeweilige Kommune.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Bei der Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune.
Ansprechpartner
1.7 Ratsbüro
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1537
38820 Halberstadt
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Freitag: 09 - 12 Uhr
Kontaktperson
Teamleitung Gemeindeangelegenheiten
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1094
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1010
Sachbearbeitung Ratsbüro
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1004
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Hoheitszeichen