Verwendung von Wappen beantragen
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land bzw. die jeweilige Kommune.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Bei der Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune.
Hinweise für Zeitz: Spezialisierung
Zuständige Stelle
Wenn Sie die Nutzung des Wappens der Stadt Zeitz beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Stadt Zeitz.
Ansprechpartner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3441 83-275
Telefon Festnetz: +49 3441 83-217
E-Mail: pressestelle@stadt-zeitz.de
Burgenlandkreis - Amt für Kommunalaufsicht
Adresse
Postanschrift
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg (Saale)
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Linie:- Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
- Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Linie:- Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
- Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Linie:- Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Formulare
Hinweise für Zeitz: Spezialisierung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Zeitz: Spezialisierung
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Führung und Verwendung des Stadtwappens der Stadt Zeitz.
Kosten
Hinweise für Zeitz: Spezialisierung
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben. Die Beantragung ist kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Hoheitszeichen