Verwendung von Wappen beantragen
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land bzw. die jeweilige Kommune.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Bei der Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune.
Ansprechpartner
Stadt Zerbst/Anhalt - Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Kultur und Tourismus
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schloßfreiheit
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Schloßfreiheit
Anzahl: 45
Gebühren: ja
Zerbst, Roter Garten
Bus: 452
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr (Termine nach Voranmeldung) Einwohnermeldeamt Annahmeschluss Dienstag: 17.30 Uhr Donnerstag: 16.30 Uhr Standesamt Freitag: nach Voranmeldung
Kontakt
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Hoheitszeichen