Verwendung von Wappen beantragen
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land bzw. die jeweilige Kommune.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Bei der Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune.
Ansprechpartner
Stadt Raguhn-Jeßnitz - FB Zentrale Dienste und Soziales, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Haltestelle: Schloßstraße
Bus: 436, 437
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Empfänger: Stadt Raguhn-Jeßnitz
IBAN: DE85 1203 0000 1005 4124 30
BIC: BYLADEM1001
Weitere Informationen
Den behindertengerechten Zugang zum Rathaus Raguhn erreichen Sie über den Rathaushof.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Hoheitszeichen