Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Verwendung von Wappen beantragen

    Beschreibung

    Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
    Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land bzw. die jeweilige Kommune.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
    Bei der Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune.
     

    Ansprechpartner

    Stadt Aken (Elbe)

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 11

    06385 Aken (Elbe)

    (nur Postanschrift)

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12.00 und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 034909 80412

    Telefon Festnetz: 034909 803

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Stichwörter

    Hoheitszeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English