Errichtung einer Anlage zur Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Spaltung von Kernbrennstoffen Genehmigung

    Errichtung einer Anlage zur Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Spaltung von Kernbrennstoffen beantragen

    Beschreibung

    Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Leipziger Str. 58

    39112 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-1950

    Fax: 0391 567-1964

    E-Mail: pr@mwu.sachsen-anhalt.de

    Stichwörter

    MWU

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 15.04.2024 (von: Krähe, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag und Antragsunterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim Oberverwaltungsgericht.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen gemäß § 21 Atomgesetz in Verbindung mit der Kostenverordnung zum Atomgesetz an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Errichtung und den Betrieb

    • von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität und
    • von Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe

    werden keine Genehmigungen erteilt. Dies gilt nicht für wesentliche Veränderungen von Anlagen oder ihres Betriebs (§ 7 Abs. 1 Satz 2 u. 3 Atomgesetz).

    Unterstützende Institutionen

    • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
    • Bundesamt für Strahlenschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 05.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Atomenergie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)