Erlaubnis als Versteigerer beantragen
Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann (auch nachträglich) mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.
Keine Erlaubnispflicht besteht für:
- Verkäufe, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmakler oder durch die hierzu öffentlich ermächtigten Handelsmakler vorgenommen werden,
- Versteigerungen, die von Behörden oder von Beamten oder Beamtinnen vorgenommen werden, oder
- Versteigerungen, zu denen als Bieter nur Personen zugelassen werden, die Waren der angebotenen Art für ihren Geschäftsbetrieb ersteigern wollen.
Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der beantragten Erlaubnis, sofern kein Versagungsgrund iSv §34b Abs.4 Nr.1 oder Nr.2 GewO (Unzuverlässigkeit oder ungeordnete Vermögensverhältnisse) vorliegt.
Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG) ist eine Erlaubnis für jede/n geschäftsführende/n Gesellschafter oder Gesellschafterin erforderlich; dies gilt auch hinsichtlich der Kommanditisten, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt. Bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen ist grundsätzlich auf die vertretungsberechtigten Personen abzustellen, wobei sämtliche vertretungsberechtigte Personen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen müssen.
Die Erlaubnis ist personengebunden, d.h. Sie können weder eine auf Ihren Namen lautende Erlaubnis auf eine andere Person übertragen, noch kann eine andere Person eine auf seinen Namen lautende Erlaubnis auf Sie übertragen.rem Verbrauch besteht (Verbrauchsgüter).
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Goethestadt Bad Lauchstädt
Aktuelles
Die Goethestadt Bad Lauchstädt wurde zum 01. Januar 2008 neugegründet. Seit dem 01. Januar 2010 besteht sie aus den Ortsteilen Bad Lauchstädt (mit den Ortslagen Kleinlauchstädt, Sankt Ulrich und Schotterey), Delitz am Berge, Großgräfendorf (mit der Ortslage Strößen), Klobikau (mit den Ortslagen Niederklobikau, Oberklobikau, Raschwitz, Reinsdorf und Wünschendorf), Milzau (mit den Ortslagen Bischdorf, Burgstaden, Kleingräfendorf, Krakau, Oberkriegstedt, Netzschkau, Schadendorf und Unterkriegstedt) und Schafstädt.
Beschreibung
Im Rahmen der Kommunalreform im Land Sachsen-Anhalt wurde unsere Stadt am 01. Januar 2008 juristisch neu gegründet. Sie geht aus den ehemaligen Städten Bad Lauchstädt und Schafstädt sowie den Gemeinden Delitz am Berge und Klobikau hervor. Seit dem 01. Januar 2010 gehört auch die ehemalige Gemeinde Milzau dazu.
Im Rahmen der Neugründung beantragte der Stadtrat 2008 die Verleihung des Namenszusatzes >>Goethestadt<
Seither trägt die Stadt als bisher einzige Stadt in Deutschland diesen Namen. Im Rahmen eines feierlichen Festaktes wurde am 22. Januar 2009 die Namensvergabe >> Goethestadt Bad Lauchstädt << gebührend gefeiert..
Die ca. 9.200 Einwohner zählende Goethestadt Bad Lauchstädt mit seinen sechs Ortsteilen (Bad Lauchstädt, Schafstädt, Delitz am Berge, Großgräfendorf, Klobikau und Milzau) liegt am Rande der Querfurter Platte im Süden des Saalekreises – direkt zwischen dem Geiseltalsee und der Großstadt Halle (Saale).
Verkehrstechnisch ist sie über die Bundesautobahnen A 143 (Anschlussstelle Holleben) und die A 38 (Anschlussstellen: Merseburg-Nord; Bad Lauchstädt und Schafstädt) sowie über die Landesstraßen L 163 (Halle-Naumburg) und L 172 (Merseburg-Querfurt) erreichbar.
An der Bahnlinie Merseburg-Schafstädt befinden sich in den Ortsteilen Bad Lauchstädt, Schafstädt, Großgräfendorf und Milzau entsprechende Haltepunkte.
Durch die Buslinien Merseburg-Querfurt; Merseburg-Oberwünsch/Mücheln und Halle-Bad Lauchstädt ist die Stadt erreichbar.
Die Geschichte der Stadt lässt sich bis in das 9. Jahrhundert zurückverfolgen. Zu dieser Zeit werden die einzelnen Orte erstmals im Hersfelder Zehntverzeichnis erwähnt. Alle sind slawischen Ursprungs. Die Kleinstadt ist ländliches Siedlungsgebiet. Den Orten Bad Lauchstädt (1430) und Schafstädt (1558) wurde das Stadtrecht verliehen.
Große Bedeutung hat der Ort um 1700 durch die Entdeckung der Heilquelle durch den Halleschen Professor der Medizin Friedrich Hoffmann erlangt, welcher die ungewöhnliche Heilkraft des Wassers erkannte. Nach Fassung der Quelle im Jahr 1710 entwickelte sich Bad Lauchstädt zu einem Modebad, dem sogenannten „Sächsischen Pyrmont“. Um den wachsenden Bedürfnissen gerecht zu werden, wurden um den Brunnen die Historischen Kuranlagen mit den noch heute erhaltenen Gebäuden für den Kurbetrieb und zur Freizeitgestaltung errichtet.
Seit 1761 wird in Bad Lauchstädt Theater gespielt. Da das alte Theatergebäude den immer steigenden Anforderungen nicht mehr gerecht werden konnte, wurde es abgerissen und im Jahr 1802 durch den nach Goethes Entwürfen entstandene und bis heute original erhaltenen Theaterbau ersetzt. Goethe selbst war hier als Direktor tätig. Viele andere berühmte Männer jener Zeit besuchten Bad Lauchstädt – unter ihnen war auch Schiller.
Heute ist die Goethestadt Bad Lauchstädt ein beliebtes Reiseziel. Die Gäste kommen vornehmlich zu den zahlreichen Veranstaltungen im Goethe-Theater, im Schillerhaus oder im Kurpark. Diese Objekte bei Führungen auch besichtigt werden.
Im historischen Rathaus werden immer häufiger Eheschließungen durchgeführt. Im Sommer lohnt sich ein Abstecher ins Freizeit- und Erlebnisbad.
Die Ortsteile sind geprägt durch zahlreiche Kirchenbauten unterschiedlichster Architektur. Im OT Milzau befindet sich ein ehemaliges Schloss mit restaurierten Nebengebäuden, wie Veranstaltungsräume, Bauernmuseum und Backofen.
Im Süden grenzt die Goethestadt Bad Lauchstädt mit der Halde Klobikau an den Geiseltalsee an – dem größten See Sachsen-Anhalts. Im Rahmen der Sanierung eines ehemaligen Bergbaugebietes entsteht hier gegenwärtig ein touristisches und wassersportliches Zentrum.
Durch die Nähe zu Halle, Leipzig, Merseburg, Querfurt und der Weinbauregion Freyburg, Naumburg und Bad Kösen ist die Goethestadt Bad Lauchstädt ein beliebter Ausgangspunkt für Ausflüge in die Region.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hallesche Straße / Lindenstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Hallesche Straße / Lindenstraße
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Parkplatz: Lindenstraße
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Bahnhof Bad Lauchstädt
Regionalbahn: Merseburg - Bad Lauchstädt - Schafstädt - Bad Lauchstädt - Merseburg
Haltestelle Bad Lauchstädt, Lindenstraße
Bus: 314, 726, 728
Haltestelle Bad Lauchstädt, Markt
Bus: 314, 726, 728
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-11.00 Uhr Dienstag: 9.00-11.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 14.00-15.30 Uhr Freitag: 9.00-11.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34b der Gewerbeordnung - Versteigerergewerbe -
Weitere Informationen
Goethestadt Bad Lauchstädt - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bahnhof Schafstädt
Regionalbahn: Merseburg - Bad Lauchstädt - Schafstädt - Bad Lauchstädt - Merseburg
Haltestelle Schafstädt, Schule
Bus: 726, 728
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bahnhof Schafstädt
Regionalbahn: Merseburg - Bad Lauchstädt - Schafstädt - Bad Lauchstädt - Merseburg
Haltestelle Schafstädt, Schule
Bus: 726, 728
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-11.00 Uhr Dienstag: 9.00-11.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 14.00-15.30 Uhr Freitag: 9.00-11.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnung.sicherheit@stadt-bad-lauchstaedt.de
Fax: 034636 748-45
Telefon Festnetz: 034636 748-18
Formulare
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34b der Gewerbeordnung - Versteigerergewerbe -
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
- NichtEU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
-
Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
- Unternehmenssitz in Deutschland: bei eingetragenen Unternehmen aktueller Registerauszug, ansonsten der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung
- Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.
-
Persönliche Zuverlässigkeit:
- Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland zur persönlichen Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung.
-
Geordnete Vermögensverhältnisse:
-
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung
-
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie
- persönlich zuverlässig sein,
- geordnete Vermögensverhältnisse haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.
Fristen
Die Erlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.
Wenn Sie eine Erlaubnis für eine Tätigkeit als Versteigerer(in) beantragt haben, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat (§ 6 a Abs. 1 GewO).
Den Beginn der Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Dem Versteigerer ist verboten,
1. selbst oder durch einen anderen auf seinen Versteigerungen für sich zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,
2. Angehörigen oder seinen Angestellten zu gestatten, auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,
3. für einen anderen auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, es sei denn, dass ein schriftliches Gebot des anderen vorliegt,
4. bewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren zu versteigern, die er in seinem Handelsgeschäft führt, soweit dies nicht üblich ist,
5. Sachen zu versteigern, an denen er ein Pfandrecht besitzt oder soweit sie zu den Waren gehören, die in offenen Verkaufsstellen feilgeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsmäßiger Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darüber hinaus können solche Zuwiderhandlungen auch zum Widerruf der Versteigerererlaubnis führen, wenn aus ihnen auf den Wegfall der Zuverlässigkeit des Versteigerers zu schließen ist.
Einzelhändler und Hersteller von Waren dürfen ihre Waren an den Letztverbraucher grundsätzlich nicht versteigern.
Wer ohne die erforderliche Erlaubnis fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigert oder gegen eine vollziehbare Auflage verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden
Unterstützende Institutionen
Die Industrie- und Handelkammer (IHK) unterstützt Sie.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.09.2020
Stichwörter
Versteigerungsgewerbe, Erlaubnis, Versteigerer, Versteigerergewerbe, öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern