Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen
Beschreibung
Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
Voraussetzungen
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
- mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
- Sie müssen in einem Betrieb gearbeitet haben, der mindestens 3 Jahre das Gewerbe betreibt
- eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
- die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Tätigkeit darf erst nach Anerkennung durch die zuständige Behörde ausgeübt werden.
Kosten
EUR 30,00 bis EUR 45,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt