Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Anerkennung

    Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

    Beschreibung

    Geschäftszweck einer  Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft  bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hasselbachstraße 4

    39104 Magdeburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 391 567-615072

    Telefon Festnetz: +49 391 567-0

    E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Stichwörter

    MWL

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschriften beizufügen:

    • die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
    • die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates;
    • bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person;
    • ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird für die Anerkennung eine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet und kann zwischen 5,00 und 5 000,00 Euro betragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English