Ermächtigung als Übersetzer beantragen
Beschreibung
Wenn Sie als Übersetzerin oder Übersetzer in gerichtlichen Angelegenheiten tätig werden möchten, benötigen Sie eine Ermächtigung (§ 142 Abs. 3 der Zivilprozessordnung).
Die Tätigkeit der Übersetzerinnen und Übersetzer umfasst die schriftliche Sprachübertragung. Für die mündliche Übertragung sind Dolmetscherinnen und Dolmetscher zuständig. Als Übersetzerin oder Übersetzer ermächtigt wird auf Antrag, wer die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt und fachlich geeignet ist.
Die Ermächtigung umfasst das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen. Dies gilt auch für bereits vorgenommene Übersetzungen, die zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegt werden. Mit der Ermächtigung ist keine öffentliche Bestellung verbunden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Oberlandesgericht.
Ansprechpartner
Oberlandesgericht Naumburg
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 16 55
06606 Naumburg (Saale)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 15:00 Uhr Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landeshauptkasse (LHK) Sachsen-Anhalt
Empfänger: Landeshauptkasse (LHK) Sachsen-Anhalt
IBAN: DE21 8100 0000 0081 0015 00
Weitere Informationen
Behördenleitung:
Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Uwe Wegehaupt
Vizepräsident des Oberlandesgerichts n.n.
Geschäftsleiter Jens Wrana
Pressesprecher:
RiOLG Henning Haberland
erforderliche Unterlagen
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit haben Sie
- einen eigenhändig geschriebenen Lebenslauf,
- eine Erklärung, ob ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt und ob gegen Sie ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- eine Erklärung, ob die Bereitschaft und die tatsächliche Möglichkeit besteht, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen, dem Antrag beizufügen sowie
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) zu beantragen und
- eine Meldebescheinigung und eine Geburtsurkunde vorzulegen.
Sie müssen Ihre fachliche Eignung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Oberlandesgerichte führen eine Liste der allgemein beeidigten Dolmetscher/innen und der ermächtigten Übersetzer/innen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt