Ermächtigung von Übersetzern Anordnung

    Ermächtigung als Übersetzer beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie als Übersetzerin oder Übersetzer in gerichtlichen Angelegenheiten tätig werden möchten, benötigen Sie eine Ermächtigung (§ 142 Abs. 3 der Zivilprozessordnung).

    Die Tätigkeit der Übersetzerinnen und Übersetzer umfasst die schriftliche Sprachübertragung. Für die mündliche Übertragung sind Dolmetscherinnen und Dolmetscher zuständig. Als Übersetzerin oder Übersetzer ermächtigt wird auf Antrag, wer die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt und fachlich geeignet ist.

    Die Ermächtigung umfasst das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen. Dies gilt auch für bereits vorgenommene Übersetzungen, die zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegt werden. Mit der Ermächtigung ist keine öffentliche Bestellung verbunden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Oberlandesgericht.

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Naumburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 10

    06618 Naumburg (Saale)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 16 55

    06606 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 15:00 Uhr Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03445 282000

    Telefon Festnetz: 03445 280

    E-Mail: olg@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landeshauptkasse (LHK) Sachsen-Anhalt

    Empfänger: Landeshauptkasse (LHK) Sachsen-Anhalt

    IBAN: DE21 8100 0000 0081 0015 00

    Weitere Informationen

    Behördenleitung:

    Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Uwe Wegehaupt
    Vizepräsident des Oberlandesgerichts n.n.
    Geschäftsleiter Jens Wrana

    Pressesprecher:
    RiOLG Henning Haberland

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit haben Sie

    • einen eigenhändig geschriebenen Lebenslauf,
    • eine Erklärung, ob ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt und ob gegen Sie ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist,
    • eine Erklärung, ob die Bereitschaft und die tatsächliche Möglichkeit besteht, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen, dem Antrag beizufügen sowie
    • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) zu beantragen und
    • eine Meldebescheinigung und eine Geburtsurkunde vorzulegen.

     Sie müssen Ihre fachliche Eignung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Oberlandesgerichte führen eine Liste der allgemein beeidigten Dolmetscher/innen und der ermächtigten Übersetzer/innen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de