• Coswig (Anhalt) (Landkreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt)
Tierversuche Genehmigung

Genehmigung von Tierversuchen beantragen

Beschreibung

Für die Durchführung von Tierversuchen an Wirbeltieren ist eine Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde erforderlich.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt - Referat Verbraucherschutz,Veterinärangelegenheiten

Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten

Adresse

Postanschrift

Postfach 200256

06003 Halle (Saale)

Hausanschrift

Dessauer Straße 70

06118 Halle (Saale)

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates. ; Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0345 514-2654

Fax: 0345 514-1444

E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen

Version

Technisch erstellt am 21.04.2006

Technisch geändert am 26.06.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

Für die Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag mit allen erforderlichen Angaben zum Versuchsvorhaben einzureichen.

Die notwendigen Angaben für den Antrag können Sie dem Informationsblatt entnehmen.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht genehmigungspflichtig sind Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen bzw. behördlich angeordnet sind. Diese sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wer Tierversuche durchführen will, muss einen Tierschutzbeauftragten bestellen und dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Version

Technisch erstellt am 27.11.2009

Technisch geändert am 01.08.2023

Stichwörter

Tierversuche - Erlaubnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020