Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Tierische Nebenprodukte: Gewerblicher Umgang (Tierkörperbeseitigung) - Erlaubnis

    Beschreibung

    Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert, hat seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 7 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung).

    Für Betriebe oder Einrichtungen, in denen tierische Nebenprodukte zwischengelagert, behandelt, verarbeitet oder beseitigt werden, ist zuvor eine Zulassung erforderlich (Artikel 10-18 der EG-Verordnung Nr. 1774/2002).

    Für bestimmte anderweitige Verwendungen von tierischen Nebenprodukten sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich (§ 4 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz).

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - 31 Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    31 FD Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 31 FD Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Thomas-Müntzer-Str. 41

    06406 Bernburg (Saale)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1457(31.2 SG Lebensmittelüberwachung)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1440(Fachdienstleitung)

    Fax: +49 3471 684-551440

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1461(31.1 SG Veterinärangelegenheiten)

    E-Mail: vet@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen der zuständigen Behörde den Betrieb mit tierischen Nebenprodukten unter Angabe

    • Ihres Namens,
    • Ihrer Anschrift und der
    • tierischen Nebenprodukte, deren Beförderung beabsichtigt ist,

    anzeigen. Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.

    Formulare

    Anträge auf Erteilung einer Zulassung bzw. Genehmigung können Sie ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde richten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

    Kosten

    Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English