• Schönebeck (Elbe) (Landkreis Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt)
Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung

Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen

Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Beschreibung

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:

  • Zucht oder Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
  • Handel mit Wirbeltieren
  • einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten
  • Tiere zur Schau stellen oder hierfür zur Verfügung stellen
  • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
  • Sie bilden Hunde für Dritte aus, wie beispielsweise Begleithunde oder Assistenzhunde, unterhalten hierfür Einrichtungen oder leiten die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter an, beispielsweise durch Hundeschulen

Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.

Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:

  • Sie führen die Zucht oder Haltung, auch zur Abgabe an Dritte, oder Verwendung von Wirbeltieren oder Kopffüßern durch, die selbst oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken, beispielsweise Tierversuchen, verwendet zu werden.
  • Sie führen die Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, deren Organe oder Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind, beispielsweise zur Anlage von Zellkulturen zur Diagnostik, durch.
  • Sie halten Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung, beispielsweise einer Auffangstation. 
  • Sie halten und stellen Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zur Schau oder stellen sie für Letzteres zur Verfügung.
  • Sie verbringen oder führen Wirbeltiere - außer Nutztiere - zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland ein beziehungsweise vermitteln diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung, wie beispielsweise durch den Auslandshundetierschutz.
  • Sie bilden Schutzhunde aus oder unterhalten hierfür Einrichtungen.
  • Sie führen Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durch.

Zuständigkeit

Veterinärämter

Ansprechpartner

Salzlandkreis - 31 Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Thomas-Müntzer-Str. 41

06406 Bernburg (Saale)

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Hausanschrift

31 FD Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz

06400 Bernburg (Saale)

Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 31 FD Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung ; Montag: 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3471 684-1440(Fachdienstleitung)

Telefon Festnetz: +49 3471 684-1461(31.1 SG Veterinärangelegenheiten)

Telefon Festnetz: +49 3471 684-1457(31.2 SG Lebensmittelüberwachung)

Fax: +49 3471 684-551440

E-Mail: vet@kreis-slk.de

Version

Technisch erstellt am 03.03.2006

Technisch geändert am 18.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Handlungsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 08.11.2023

Version

Technisch erstellt am 27.11.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

TierSchG, Schutzhunde, Hundetraining, Tierschutzgesetz, gewerbliche Tierzucht, Tiervermittlung, Reit- oder Fahrbetrieb, gewerblicher Umgang mit Tieren, wissenschaftlicher Zweck, Versuchstiere, Reitverein Wanderritt, Tiere, Tierhandel, Schädlingsbekämpfung, Tierhaltung, Wirbeltiere, Ausbildung von Hunden, Tierzucht, Tierversuche, Tierheim, Tiertransport, Schaustellung von Tieren, Tierschutz, Zoo

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020