Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung

    Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren beantragen

    Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten:

    • Zucht, Haltung oder Handel von Wirbeltieren außer landwirtschaftlicher Nutztiere
    • Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs
    • Schaustellung von Tieren
    • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge 
    • Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Verkauf (Abgabe gegen Entgelt) nach Deutschland verbringen
    • Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch Tierhalter anleiten

    Diese Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie

    • Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten
    • Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung halten und zur Schau stellen
    • Hunde für Dritte ausbilden, hierfür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
    • Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen bzw. diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung vermitteln
    • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen

    Hinweis: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Eisleben
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnhof Eisleben
    • Haltestelle: Klosterplatz
      Linie:
      • Bus: Klosterplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Klosterplatz 24

    06295 Eisleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Eisleben
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnhof Eisleben
    • Haltestelle: Klosterplatz
      Linie:
      • Bus: Klosterplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3475 2029920

    E-Mail: vetamt@lkmsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
    • Führungszeugnis
    • beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG

    Tipp: Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldebehörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt versandt werden.

    Voraussetzungen

    • eine berufliche Qualifikation oder
    • Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
    • Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
    • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.

    Fristen

    Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate

    4 Monate

    Kosten

    • Verfahrenskosten
    • Zustellungsgebühr
    • gegebenenfalls: weitere Auslagen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 17.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Tierschgutzgesetz, Tierzucht, Tierhandel, Wirbeltiere, gewerblicher Umgang mit Tieren, Tierschutz, Schaustellung von Tieren, Schädlingsbekämpfung, Tierhaltung, TierSchG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English