Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung

    Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren beantragen

    Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten:

    • Zucht, Haltung oder Handel von Wirbeltieren außer landwirtschaftlicher Nutztiere
    • Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs
    • Schaustellung von Tieren
    • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge 
    • Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Verkauf (Abgabe gegen Entgelt) nach Deutschland verbringen
    • Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch Tierhalter anleiten

    Diese Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie

    • Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten
    • Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung halten und zur Schau stellen
    • Hunde für Dritte ausbilden, hierfür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
    • Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen bzw. diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung vermitteln
    • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen

    Hinweis: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Beschreibung

    Die Bekämpfung und Verhütung von Tierseuchen, die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, die Gewährleistung des Tierschutzes bei der Haltung von Nutz- und Heimtieren, die Tierarzneimittelüberwachung sowie die Futtermittelüberwachung sind die Haupttätigkeitsfelder des Veterinäramtes.

    Diese Aufgaben werden von Fachtierärzten mit Spezialkenntnissen, Tiergesundheits- Lebensmittel- und Futtermittelkontrolleuren, amtlichen Fachassistenten, sowie Verwaltungsfachkräften wahrgenommen.

    Die Erfüllung dieser Aufgaben dient: 

    • der Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und damit der Erhaltung wertvoller Tierbestände. Dem Schutz der Tiere vor nicht artgerechter Haltung und vor Schmerzen und Leiden. Ziel ist es die Gesundheit, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu erhalten.
    • Dem Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtpark 6

    06667 Weißenfels

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    06618 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@blk.de

    Fax: 03443 372-303

    Telefon Festnetz: 03443 372-301

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2007 (von: Christian Braungart)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Webservice, brain Geo CMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
    • Führungszeugnis
    • beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG

    Tipp: Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldebehörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt versandt werden.

    Voraussetzungen

    • eine berufliche Qualifikation oder
    • Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
    • Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
    • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.

    Fristen

    Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate

    4 Monate

    Kosten

    • Verfahrenskosten
    • Zustellungsgebühr
    • gegebenenfalls: weitere Auslagen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 17.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 19.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Tierhaltung, TierSchG, Schädlingsbekämpfung, Tierhandel, Schaustellung von Tieren, Wirbeltiere, gewerblicher Umgang mit Tieren, Tierschutz, Tierzucht, Tierschgutzgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)