Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:
- Zucht oder Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
- Handel mit Wirbeltieren
- einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten
- Tiere zur Schau stellen oder hierfür zur Verfügung stellen
- Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Sie bilden Hunde für Dritte aus, wie beispielsweise Begleithunde oder Assistenzhunde, unterhalten hierfür Einrichtungen oder leiten die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter an, beispielsweise durch Hundeschulen
Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.
Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:
- Sie führen die Zucht oder Haltung, auch zur Abgabe an Dritte, oder Verwendung von Wirbeltieren oder Kopffüßern durch, die selbst oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken, beispielsweise Tierversuchen, verwendet zu werden.
- Sie führen die Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, deren Organe oder Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind, beispielsweise zur Anlage von Zellkulturen zur Diagnostik, durch.
- Sie halten Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung, beispielsweise einer Auffangstation.
- Sie halten und stellen Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zur Schau oder stellen sie für Letzteres zur Verfügung.
- Sie verbringen oder führen Wirbeltiere - außer Nutztiere - zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland ein beziehungsweise vermitteln diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung, wie beispielsweise durch den Auslandshundetierschutz.
- Sie bilden Schutzhunde aus oder unterhalten hierfür Einrichtungen.
- Sie führen Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durch.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Beschreibung
Zum Amt gehörende Teams/Bereiche
Team Sozialpsychiatrischer Dienst
Team Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst
Team Hygiene und umweltmedizinischer Dienst
Informationen zum Coronavirus
Hier findet man alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Börde.
Informationen zum Coronavirus
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Hier findet man alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Börde.
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Befunde von Trichinenuntersuchungen / bitte hier klicken
Risikoampeln für Tierseuchen
Link zu Risikoampeln für Tierseuche der Universität Vechta
Neues aus dem Amt
Alle aktuellen Beiträge ansehen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Postanschrift
Postfach 100153
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-2551(Hotline Gesundheit)
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4318(Hotline Veterinär)
Fax: +49 3904 7240-52667(Gesundheit)
Fax: +49 3904 7240-54319(Veterinär)
E-Mail: gesundheit@landkreis-boerde.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen
Beschreibung
Informationen/präventive Maßnahmen
Link zu Afrikanische Schweinepest
Risikoampeln für Tierseuchen
Link zu Risikoampeln für Tierseuche der Universität Vechta
Prävention Geflügelpest (Aviäre Influenza)
weiterführende Links
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4318
Fax: +49 3904 7240-54319
E-Mail: veterinaer-lebensmittel@landkreis-boerde.de
E-Mail: futtermittel@landkreis-boerde.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 08.11.2023
Stichwörter
Tierschutz, Ausbildung von Hunden, Schutzhunde, Tiertransport, gewerbliche Tierzucht, Reit- oder Fahrbetrieb, TierSchG, Tierversuche, Tierhandel, Schaustellung von Tieren, Tierschutzgesetz, Tierheim, Versuchstiere, gewerblicher Umgang mit Tieren, wissenschaftlicher Zweck, Wirbeltiere, Tierzucht, Tierhaltung, Hundetraining, Schädlingsbekämpfung, Tiervermittlung, Zoo, Reitverein Wanderritt, Tiere