Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung

    Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren beantragen

    Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten:

    • Zucht, Haltung oder Handel von Wirbeltieren außer landwirtschaftlicher Nutztiere
    • Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs
    • Schaustellung von Tieren
    • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge 
    • Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Verkauf (Abgabe gegen Entgelt) nach Deutschland verbringen
    • Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch Tierhalter anleiten

    Diese Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie

    • Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten
    • Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung halten und zur Schau stellen
    • Hunde für Dritte ausbilden, hierfür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
    • Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen bzw. diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung vermitteln
    • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen

    Hinweis: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Zum Amt gehörende Teams/Bereiche

    Team Sozialpsychiatrischer Dienst

    Team Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst

    Team Amtsärztlicher Dienst

    Team Hygiene und umweltmedizinischer Dienst

    Team Lebensmittelkontrolle

    Team Veterinärwesen

    Örtliches Teilhabemanagement

    Informationen zum Coronavirus
    Hier findet man alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Börde.
    Informationen zum Coronavirus

    Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
    Hier findet man alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Börde.
    Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

    Befunde von Trichinenuntersuchungen / bitte hier klicken

    Risikoampeln für Tierseuchen
    Link zu Risikoampeln für Tierseuche der Universität Vechta

    Neues aus dem Amt
    Alle aktuellen Beiträge ansehen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100153

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-54319(Veterinär)

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-2551(Hotline Gesundheit)

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4318(Hotline Veterinär)

    Fax: +49 3904 7240-52667(Gesundheit)

    E-Mail: gesundheit@landkreis-boerde.de

    E-Mail: veterinaer-lebensmittel@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Herr Julian Nader (komm. Amtsleiter)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen

    Beschreibung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Dr. Birte Mewes (Tierärztin)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
    • Führungszeugnis
    • beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG

    Tipp: Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldebehörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt versandt werden.

    Voraussetzungen

    • eine berufliche Qualifikation oder
    • Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
    • Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
    • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.

    Fristen

    Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate

    4 Monate

    Kosten

    • Verfahrenskosten
    • Zustellungsgebühr
    • gegebenenfalls: weitere Auslagen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 17.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    TierSchG, Tierhaltung, gewerblicher Umgang mit Tieren, Schaustellung von Tieren, Tierschgutzgesetz, Wirbeltiere, Tierschutz, Schädlingsbekämpfung, Tierzucht, Tierhandel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English