• Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen

Beschreibung

Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben will, bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde. Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutz-Schlachtverordnung nachgewiesen ist.

erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungszeugnisse
  • ggf. Bescheinigung über Fortbildungen
  • Personalausweis

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Für die Antragstellung gibt es keine Frist.

Kosten

Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Version

Technisch erstellt am 27.11.2009

Technisch geändert am 28.12.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020