Approbation als Tierarzt/Tierärztin beantragen
Sie möchten in Deutschland dauerhaft als Tierarzt/Tierärztin tätig sein? Dann müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.
Beschreibung
Wenn Sie als Tierarzt arbeiten wollen, brauchen Sie eine Berufsberechtigung: die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs.
Zuständigkeit
Sie erhalten die Approbation von dem Bundesland, in dem Sie die Tierärztliche Prüfung abgelegt haben. Wenn Sie die tierärztliche Ausbildung außerhalb von Deutschland abgeschlossen haben, wird sie von dem Bundesland erteilt, in dem Sie zukünftig arbeiten wollen.
Für Sachsen-Anhalt wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Weinberg Campus
Linie:- Straßenbahn: 4 (Richtung Kröllwitz)
- Haltestelle: Weinberg Campus
Linie:- Straßenbahn: 5 (Richtung Kröllwitz)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 575412-0
E-Mail: poststelle@tk-st.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Bankverbindung
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Empfänger: Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
IBAN: DE84 3006 0601 0003 4663 96
BIC: DAAEDEDDXXX
Bankinstitut: Deutsche Apotheker u. Ärztebank
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt - Referat 45
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 391 615072
Telefon Festnetz: +49 391 567-4333
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Approbation beziehungsweise die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs vor Ausübung des tierärztlichen Berufs stellen.
Kosten
für die Approbation: von 120 Euro bis 401 Euro
für die vorrübergehende Berufserlaubnis: von 150 Euro bis 234 Euro
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 28.03.2023
Stichwörter
Erlaubnis vorübergehende Ausübung, Berufsberechtigung, Berufsausübung