Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen

    Beschreibung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Coswig (Anhalt) - Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 46

    06869 Coswig (Anhalt)

    Hausanschrift

    Am Markt 13

    06869 Coswig (Anhalt)

    Parkplätze

    • Parkplatz: neben dem Rathaus
      Anzahl: 7  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Amtshausparkplatz
      Anzahl: 68  Gebühren: nein
    • Parkplatz: neben dem Amtshaus
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Coswig (Anhalt) Post
      Linie:
      • Bus: Coswig (Anhalt) Post

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: bzw. nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 34903 610-369

    Telefon Festnetz: +49 34903 610-0

    E-Mail: ordnungsamt@coswig-online.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an. Der Fachbereich befindet sich im Erdgeschoss.

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Wittenberg - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-1731

    Fax: 03491 806-1790

    E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-wittenberg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Arbeiten im Straßenraum
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten
    Arbeiten im Straßenraum (Verlängerung)

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheines

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Formulare

    Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Kosten

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung von Straßen, Sonderparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English