Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Coswig (Anhalt) - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Postfachadresse
Postfach 46
06869 Coswig (Anhalt)
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: neben dem Rathaus
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Parkplatz: Amtshausparkplatz
Anzahl: 68 Gebühren: nein - Parkplatz: neben dem Amtshaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Coswig (Anhalt) Post
Linie:- Bus: Coswig (Anhalt) Post
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: bzw. nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Schleier
Frau Schlitzke
Weitere Informationen
Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an. Der Fachbereich befindet sich im Erdgeschoss.
Landkreis Wittenberg - Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 806-1731
Fax: 03491 806-1790
Kontaktperson
Tom Dümiche
Telefon Festnetz: 03491 806-1733
Fax: 03491 806-1790
Frau Corina Deyring
Telefon Festnetz: 03491 806-1731
Fax: 03491 806-1790
Frau Manuela Richter
Telefon Festnetz: 03491 806-1734
Fax: 03491 806-1790
Frau Manuela Geißler
Fax: 03491 806-1790
Telefon Festnetz: 03491 806-1732
Formulare
Arbeiten im Straßenraum
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten
Arbeiten im Straßenraum (Verlängerung)
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Kosten
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Sondernutzung von Straßen, Sonderparkausweis