Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Calbe (Saale) - Allgemeine Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Ritterstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Storchplatz
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Parkplatz: Ritterstraße (teilweise Parkscheibe)
Anzahl: 14 Gebühren: nein - Parkplatz: Neustadt
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Parkplatz: Markt (Parkscheibe)
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schloßstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neustadt
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Calbe (Saale), Magdeburger Straße
Linie:- Bus: 131, 134, 136, 138, 139
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Bei Terminen außerhalb der Sprechzeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Kontakt
Fax: 039291 564-67
E-Mail: stadt@calbe.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 039291 56-431
E-Mail: sekretariat@calbe.de
Internet
Weitere Informationen
Körperlich beeinträchtigte Personen bitte vorab telefonisch anmelden.
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Kosten
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Sonderparkausweis, Sondernutzung von Straßen