Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Sangerhausen - FD Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt - Südseite
Anzahl: 70 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt - Südseite
Anzahl: 4 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Sangerhausen, Busbahnhof (Fußweg ca. 15 Minuten)
Linien:- Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Kassel Wilhelmshöhe
- Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Erfurt
- Haltestelle: Sangerhausen, Markt (Fußweg ca. 2 Minuten)
Linie:- Bus: 41, 42
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 03464 565-208
Telefon Festnetz: 03464 565-254
Internet
Bankverbindung
Stadt Sangerhausen
Empfänger: Stadt Sangerhausen
IBAN: DE84 8005 5008 0361 1000 00
BIC: NOLADE21EIL
Bankinstitut: Sparkasse Mansfeld-Südharz
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Kosten
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Sonderparkausweis, Sondernutzung von Straßen