Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen

    Beschreibung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 9

    39288 Burg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Verwaltungszentrum
      Linie:
      • Bus: Verwaltungszentrum
    • Haltestelle: Krankenhaus
      Linie:
      • Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 11 31

    39288 Burg

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30-12:00 Uhr Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03921 949-3200

    Fax: 03921 949-9532

    E-Mail: fb-ordnung@lkjl.de

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheines

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Formulare

    Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Kosten

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung von Straßen, Sonderparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English