• Bülstringen (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt)
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen

Beschreibung

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Ansprechpartner

Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation

Adresse

Hausanschrift

Bornsche Straße 2

39340 Haldensleben

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

Hausanschrift

Triftstraße 9-10

39387 Oschersleben (Bode)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

Postanschrift

Postfach 10 01 53

39331 Haldensleben

Öffnungszeiten

Standort Haldensleben und Oschersleben Di. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung ; Standort Haldensleben und Oschersleben Di. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3904 7240-3707

Fax: +49 3904 7240-3670

E-Mail: strassenverkehr@landkreis-boerde.de

E-Mail: verkehrsorganisation@landkreis-boerde.de

Internet

Bankverbindung

Landkreis Börde

Empfänger: Landkreis Börde

IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

BIC: NOLADE21HDL

Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

Version

Technisch erstellt am 19.03.2024

Technisch geändert am 26.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheines

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Formulare

Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Kosten

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

Hinweise (Besonderheiten)

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Version

Technisch erstellt am 27.11.2009

Technisch geändert am 18.04.2024

Stichwörter

Sondernutzung von Straßen, Sonderparkausweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020