Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Gemeinde Muldestausee - Stabsstelle Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 36
Gebühren: nein
Poucher Hauptstraße
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03493 92995-53(Baumschutz, Sondernutzung, Fundsachen, Hunderegister)
Telefon Festnetz: 03493 92995-54(Gefahrenabwehr, Märkte, Großveranstaltungen)
Fax: 03493 92995-96
E-Mail: info@gemeinde-muldestausee.de
Gemeinde Muldestausee - Amt 4 - Bauhof und Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 36
Gebühren: nein
Poucher Hauptstraße
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.30 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03493 92995-52
Telefon Festnetz: 03493 92995-43
Fax: 03493 92995-96
E-Mail: info@gemeinde-muldestausee.de
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Kosten
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Sondernutzung von Straßen, Sonderparkausweis