Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Altmarkkreis Salzwedel - Sachgebiet Straßenverkehrsrecht und KFZ-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Wallfried Kuhnt
Telefon Festnetz: 03901 840-3512
Susane Lange (Sachgebietsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03901 840-3501
Stichwörter
Straßenverkehrsamt
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Allgem. Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
Linie:- Bus: 300, 310, 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039000 97-287
Fax: 039000 288
Telefon Festnetz: 039000 97-289
E-Mail: info@vg-beetzendorf.de
Internet
Bankverbindung
VBG Beetzendorf-Diesdorf
Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf
IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87
BIC: NOLADE21SAW
Bankinstitut: Sparkasse Altmark West
Weitere Informationen
Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Kosten
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Sondernutzung von Straßen, Sonderparkausweis