Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen

    Beschreibung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Altmarkkreis Salzwedel - Sachgebiet Straßenverkehrsrecht und KFZ-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03901 840-614

    Telefon Festnetz: 03901 840-3501

    E-Mail: Susanne.Lange@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Straßenverkehrsamt

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Arendsee (Altmark) - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1150

    39616 Arendsee (Altmark)

    Hausanschrift

    Am Markt 3

    39619 Arendsee (Altmark)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Am Markt 3
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Friedensstraße (teilweise Parkscheibe)
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Arendsee (Altmark), Friedensstraße
      Linie:
      • Bus: 200, 210

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039384 976-23

    Fax: 039384 2318

    E-Mail: info@stadt-arendsee.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer können den ausgeschilderten rechten Seiteneingang benutzen. Dort ist eine Klingel vorhanden. Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheines

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Formulare

    Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Kosten

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sonderparkausweis, Sondernutzung von Straßen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de