Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Team Verkehrsorganisation
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Stadtordnung > Fachbereich Sicherheit > Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
Leitung: Silviya Sredkova
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2211240
Fax: +49 345 2211404
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 StVO
Merkblatt für Antrag Ausnahmegenehmigung Verkehr
Ausnahmegenehmigung, Datenschutzhinweis
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
In der Regel wird der Antrag innerhalb von zwei Arbeitswochen, bei Vollständigkeit der Unterlagen, bearbeitet.
In der Regel wird der Antrag innerhalb von zwei Arbeitswochen, bei Vollständigkeit der Unterlagen, bearbeitet.
Kosten
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Sondernutzung von Straßen, Sonderparkausweis