Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkauf beantragen

    Beschreibung

    Straßen sind in der Regel dem Straßenverkehr vorbehalten.

    Nach § 33 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht ein Verbot für das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. In solchen Fällen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die jedoch nur bei zwingendem Erfordernis nach sorgfältiger Abwägung aller Rechtsgüter erteilt werden kann. Die Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden

    • für bestimmte Einzelfälle oder
    •  
    • allgemein für bestimmte Antragsteller.
    •  

    Die Bezeichnung „Straße“ bezieht sich hier auf unmittelbar dem Straßenverkehr gewidmete Flächen.

    Dem „Anbieten von Leistungen und Waren“ unterfällt auch die Werbung dafür. Werden bestimmte Größen der Werbeträger überschritten, sind auch baurechtliche Belange zu prüfen. Für Gewerbearten, die nur oder hauptsächlich auf der Straße ausgeübt werden, wie z. B. Taxifahrten, Hausiererverkäufe auf der Straße usw. bestehen besondere gewerbliche Vorschriften.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Elsteraue - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 30

    06729 Elsteraue

    Behindertenparkplatz: Am Haupteingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Am Hintereingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Gegenüber Verwaltungsgebäude (Parkplatz)

    Bus: 844

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr Hinweis: Zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit wird das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Elsteraue auch in diesem Jahr einmal im Quartal zusätzliche Öffnungszeiten am Samstag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr anbieten. Geöffnet ist das Einwohnermeldeamt demnach an folgenden Samstagen: - 16.03.2024 - 08.06.2024 - 24.08.2024 - 16.11.2024

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03441 226-164

    Fax: 03441 226-123

    E-Mail: info@gemeinde-elsteraue.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlrampe nur am Hintereingang

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2011 (von: Marlen Brandstäter)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung

    Anträge sind formlos (mit Begründung) zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anträge sind nicht fristgebunden, jedoch möglichst frühzeitig zu stellen.

    Kosten

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn nach den örtlichen Gesamtumständen nicht von einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Ablenkung oder Belästigung von Verkehrsteilnehmern auszugehen ist, bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung, sondern nur einer Sondernutzungserlaubnis nach den Straßengesetzen des Bundes beziehungsweise der Länder. Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt (Ermessensentscheidung).

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)