Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkauf beantragen
Beschreibung
Straßen sind in der Regel dem Straßenverkehr vorbehalten.
Nach § 33 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht ein Verbot für das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. In solchen Fällen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die jedoch nur bei zwingendem Erfordernis nach sorgfältiger Abwägung aller Rechtsgüter erteilt werden kann. Die Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden
- für bestimmte Einzelfälle oder
- allgemein für bestimmte Antragsteller.
Die Bezeichnung „Straße“ bezieht sich hier auf unmittelbar dem Straßenverkehr gewidmete Flächen.
Dem „Anbieten von Leistungen und Waren“ unterfällt auch die Werbung dafür. Werden bestimmte Größen der Werbeträger überschritten, sind auch baurechtliche Belange zu prüfen. Für Gewerbearten, die nur oder hauptsächlich auf der Straße ausgeübt werden, wie z. B. Taxifahrten, Hausiererverkäufe auf der Straße usw. bestehen besondere gewerbliche Vorschriften.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst 22 - Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Eilsleben, Bahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Eilsleben, Siegersleber Str.
Bus: 2, 8, 13
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Eilsleben, Bahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Eilsleben, Siegersleber Str.
Bus: 2, 8, 13
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Rollstuhlift vorhanden
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
Anträge sind formlos (mit Begründung) zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anträge sind nicht fristgebunden, jedoch möglichst frühzeitig zu stellen.
Kosten
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn nach den örtlichen Gesamtumständen nicht von einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Ablenkung oder Belästigung von Verkehrsteilnehmern auszugehen ist, bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung, sondern nur einer Sondernutzungserlaubnis nach den Straßengesetzen des Bundes beziehungsweise der Länder. Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt (Ermessensentscheidung).
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt