verkürzte Prüfung als Steuerberater beantragen
Sie wollen eine verkürzte Steuerberaterprüfung ablegen? Informieren Sie sich hier, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.
Beschreibung
Bestimmte Personen können eine Verkürzung der Steuerberaterprüfung beantragen.
Zuständigkeit
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 61162-0
E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung mit allen vorzulegenden Unterlagen
- Lebenslauf
- Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- Prüfungszeugnisse
- Tätigkeitsnachweise
- Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer, dass Sie Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind oder ein Nachweis über die entsprechende bestandene Prüfung
Voraussetzungen
Als Wirtschaftsprüfer oder -prüferin, vereidigte Buchprüfer oder -prüferin sowie Bewerber und Bewerberinnen haben Sie die Möglichkeit eine verkürzte Steuerberaterprüfung zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf verkürzte Prüfung zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet durch einen schriftlichen Bescheid über Ihren Antrag.
Fristen
spätestens am 30. April des betreffenden Prüfungsjahres
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist -auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200,00 EUR an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.100,00EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt am 16.03.2020
Stichwörter
Steuerberaterkammer, Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterprüfung