Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bundesallee 100

    38116 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: 0531 592-3008

    Telefon Festnetz: 0531 592-0

    Telefon Festnetz: 0531 592-3006

    E-Mail: presse@ptb.de

    E-Mail: info@ptb.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Annaburg - Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Torgauer Straße 52

    06925 Annaburg

    Stadtverwaltung

    Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein

    Annaburg, Porzellan

    Bus: 383


    Prettin, Lindenstraße

    Bus: 383

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 15

    06923 Annaburg

    Hausanschrift

    Hohe Straße 18

    06925 Prettin

    Außenstelle Prettin

    Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein

    Annaburg, Porzellan

    Bus: 383


    Prettin, Lindenstraße

    Bus: 383

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035386 702-35(Außenstelle Prettin)

    Telefon Festnetz: 035385 702-34(Annaburg)

    Fax: 035385 702-21(Annaburg)

    Fax: 035386 702-21(Außenstelle Prettin)

    E-Mail: Stadt@Annaburg.de

    Weitere Informationen

    Außenstelle Prettin ist rollstuhlgerecht ausgestattet (Erdgeschoss)

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2011 (von: Dagmar Hopp)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Spielgeräte, Automatenaufstellerlaubnis, Glücksspiel, PTB, Automat, 33c GewO, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Geldspielgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)