Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Beschreibung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0531 592-3008
Telefon Festnetz: 0531 592-0
Telefon Festnetz: 0531 592-3006
E-Mail: presse@ptb.de
E-Mail: info@ptb.de
Internet
Stadt Oebisfelde-Weferlingen - Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Weferlingen, Platz der Jugend
Linie:- Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
- Haltestelle: Oebisfelde, Lindenstraße
Linie:- Bus: Oebisfelde, Lindenstraße
- Haltestelle: Oebisfelde, Schule
Linie:- Bus: Oebisfelde, Schule
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Weferlingen, Platz der Jugend
Linie:- Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
- Haltestelle: Oebisfelde, Lindenstraße
Linie:- Bus: Oebisfelde, Lindenstraße
- Haltestelle: Oebisfelde, Schule
Linie:- Bus: Oebisfelde, Schule
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Weferlingen, Platz der Jugend
Linie:- Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
- Haltestelle: Oebisfelde, Lindenstraße
Linie:- Bus: Oebisfelde, Lindenstraße
- Haltestelle: Oebisfelde, Schule
Linie:- Bus: Oebisfelde, Schule
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich
Kontakt
Kontaktperson
Gewerbe
Telefon Festnetz: 039002 480-420
Weitere Informationen
Oebisfelde
Rollstuhl- und Kinderwagenrampe befindet sich am Hintereingang. Wir bitten um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.
Weferlingen
Leider kein ebenerdiger Zugang möglich. Wenn möglich Termin in Oebisfelde vereinbaren, andernfalls bitten wir um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
Automat, Geldspielgeräte, Glücksspiel, Spielgeräte, Automatenaufstellerlaubnis, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, PTB, 33c GewO