Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Hinweise für Halle (Saale): Automatenaufstellerlaubnis

    Für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich. 

    Für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bundesallee 100

    38116 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: 0531 592-3008

    Telefon Festnetz: 0531 592-0

    Telefon Festnetz: 0531 592-3006

    E-Mail: presse@ptb.de

    E-Mail: info@ptb.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Gewerbe

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
    Anzahl: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugangsbemerkung

    Öffnungszeiten

    Mo: geschlossen Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211405

    Fax: +49 345 2211375

    E-Mail: gewerbe@halle.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für folgendes erlaubnispflichtiges Gewerbe

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Hinweise für Halle (Saale): Automatenaufstellerlaubnis

    • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Meldeamt (Einwohner der Stadt Halle (Saale) können den Antrag im Team Gewerbe stellen)
    • eine steuerliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate bzw. mit Gültigkeitsfrist) des zuständigen Finanzamtes und des Steueramtes des bisherigen Aufenthaltsortes/Tätigkeitsortes
    • eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
    • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
    • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gem. § 33c Absatz 2 Nr. 2 Gewerbeordnung
    • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) kann im Team Gewerbe beantragt werden.
    • Angaben über die berufliche Betätigung und den Aufenthalt in den letzten 3 Jahren (formlos)
    • Nur für Ausländer:
       Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, -bewilligung, -erlaubnis
    • Nur für Personengesellschaften (GbR, oHG, KG)
      - Bei eingetragenen Gesellschaften Eintragung im Handelsregister.
    • Nur für juristische Personen (GmbH, AG, e. V.) 
      Eintragung im Handelsregister, e. V. im Vereinsregister. Die Erlaubnis wird der juristischen Person erteilt. Die o. g. persönlichen Unterlagen muss der Geschäftsführer bzw. der Vorstand einreichen. Zusätzlich ist für die GmbH bzw. die AG oder den e. V. eine steuerliche Unbedenklichkeits-bescheinigung und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
    • Nur für GmbH in Gründung
      Soll die GmbH schon in der Gründungsphase tätig werden, sind die Gesellschafter bis zur Eintragung ins Handelsregister die Gewerbetreibenden. Jeder Gesellschafter muss das Gewerbe anmelden und die erforderliche Erlaubnis beantragen. 
    • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Meldeamt (Einwohner der Stadt Halle (Saale) können den Antrag im Team Gewerbe stellen)
    • eine steuerliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate bzw. mit Gültigkeitsfrist) des zuständigen Finanzamtes und des Steueramtes des bisherigen Aufenthaltsortes/Tätigkeitsortes
    • eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
    • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
    • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gem. § 33c Absatz 2 Nr. 2 Gewerbeordnung
    • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) kann im Team Gewerbe beantragt werden.
    • Angaben über die berufliche Betätigung und den Aufenthalt in den letzten 3 Jahren (formlos)
    • Nur für Ausländer:
      • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, -bewilligung, -erlaubnis
    • Nur für Personengesellschaften (GbR, oHG, KG)
      - Bei eingetragenen Gesellschaften Eintragung im Handelsregister.
    • Nur für juristische Personen (GmbH, AG, e. V.) 
      Eintragung im Handelsregister, e. V. im Vereinsregister. Die Erlaubnis wird der juristischen Person erteilt. Die o. g. persönlichen Unterlagen muss der Geschäftsführer bzw. der Vorstand einreichen. Zusätzlich ist für die GmbH bzw. die AG oder den e. V. eine steuerliche Unbedenklichkeits-bescheinigung und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
    • Nur für GmbH in Gründung
      Soll die GmbH schon in der Gründungsphase tätig werden, sind die Gesellschafter bis zur Eintragung ins Handelsregister die Gewerbetreibenden. Jeder Gesellschafter muss das Gewerbe anmelden und die erforderliche Erlaubnis beantragen. 

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Kosten

    Hinweise für Halle (Saale): Automatenaufstellerlaubnis

    850,00 EUR
    (Zahlung nur mit EC-Karte möglich)

    850,00 EUR
    (Zahlung nur mit EC-Karte möglich)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Automatenaufstellerlaubnis

    • Bei einer GbR muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen. 
    • Bei einer oHG muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen. 
    • Bei einer KG muss der Komplementär die Erlaubnis beantragen, der Kommanditist nur, wenn er Vertretungsbefugnis hat
    • Bei Abgabe des Erlaubnisantrages werden 50 v.H. der Erlaubnisgebühr als Anzahlung fällig
    • Bei vorgelegten Kopien sind die Originale zur Einsichtnahme vorzulegen. 
    • Bei einer GbR muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen. 
    • Bei einer oHG muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen. 
    • Bei einer KG muss der Komplementär die Erlaubnis beantragen, der Kommanditist nur, wenn er Vertretungsbefugnis hat
    • Bei Abgabe des Erlaubnisantrages werden 50 v.H. der Erlaubnisgebühr als Anzahlung fällig
    • Bei vorgelegten Kopien sind die Originale zur Einsichtnahme vorzulegen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Spielgeräte, Automatenaufstellerlaubnis, Glücksspiel, PTB, Automat, 33c GewO, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Geldspielgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)