Aufstellen von Geldspielgeräten
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Beschreibung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Hinweise für Halle (Saale): Automatenaufstellerlaubnis
Für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich.
Für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0531 592-3008
Telefon Festnetz: 0531 592-0
Telefon Festnetz: 0531 592-3006
E-Mail: presse@ptb.de
E-Mail: info@ptb.de
Internet
Team Gewerbe
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten / Gewerbe > Fachbereich Sicherheit > Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
Leitung: Elisabeth Kühn
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
Anzahl: 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Zugangsbemerkung
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Fr. Cornelia Arndt (Sachbearbeiterin Spielhallen)
Formulare
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für folgendes erlaubnispflichtiges Gewerbe
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Hinweise für Halle (Saale): Automatenaufstellerlaubnis
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Meldeamt (Einwohner der Stadt Halle (Saale) können den Antrag im Team Gewerbe stellen)
- eine steuerliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate bzw. mit Gültigkeitsfrist) des zuständigen Finanzamtes und des Steueramtes des bisherigen Aufenthaltsortes/Tätigkeitsortes
- eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
- Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gem. § 33c Absatz 2 Nr. 2 Gewerbeordnung
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) kann im Team Gewerbe beantragt werden.
- Angaben über die berufliche Betätigung und den Aufenthalt in den letzten 3 Jahren (formlos)
- Nur für Ausländer:
Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, -bewilligung, -erlaubnis - Nur für Personengesellschaften (GbR, oHG, KG)
- Bei eingetragenen Gesellschaften Eintragung im Handelsregister. - Nur für juristische Personen (GmbH, AG, e. V.)
Eintragung im Handelsregister, e. V. im Vereinsregister. Die Erlaubnis wird der juristischen Person erteilt. Die o. g. persönlichen Unterlagen muss der Geschäftsführer bzw. der Vorstand einreichen. Zusätzlich ist für die GmbH bzw. die AG oder den e. V. eine steuerliche Unbedenklichkeits-bescheinigung und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. - Nur für GmbH in Gründung
Soll die GmbH schon in der Gründungsphase tätig werden, sind die Gesellschafter bis zur Eintragung ins Handelsregister die Gewerbetreibenden. Jeder Gesellschafter muss das Gewerbe anmelden und die erforderliche Erlaubnis beantragen.
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Meldeamt (Einwohner der Stadt Halle (Saale) können den Antrag im Team Gewerbe stellen)
- eine steuerliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate bzw. mit Gültigkeitsfrist) des zuständigen Finanzamtes und des Steueramtes des bisherigen Aufenthaltsortes/Tätigkeitsortes
- eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
- Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gem. § 33c Absatz 2 Nr. 2 Gewerbeordnung
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) kann im Team Gewerbe beantragt werden.
- Angaben über die berufliche Betätigung und den Aufenthalt in den letzten 3 Jahren (formlos)
- Nur für Ausländer:
• Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, -bewilligung, -erlaubnis - Nur für Personengesellschaften (GbR, oHG, KG)
- Bei eingetragenen Gesellschaften Eintragung im Handelsregister. - Nur für juristische Personen (GmbH, AG, e. V.)
Eintragung im Handelsregister, e. V. im Vereinsregister. Die Erlaubnis wird der juristischen Person erteilt. Die o. g. persönlichen Unterlagen muss der Geschäftsführer bzw. der Vorstand einreichen. Zusätzlich ist für die GmbH bzw. die AG oder den e. V. eine steuerliche Unbedenklichkeits-bescheinigung und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. - Nur für GmbH in Gründung
Soll die GmbH schon in der Gründungsphase tätig werden, sind die Gesellschafter bis zur Eintragung ins Handelsregister die Gewerbetreibenden. Jeder Gesellschafter muss das Gewerbe anmelden und die erforderliche Erlaubnis beantragen.
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Automatenaufstellerlaubnis
850,00 EUR
(Zahlung nur mit EC-Karte möglich)
850,00 EUR
(Zahlung nur mit EC-Karte möglich)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Automatenaufstellerlaubnis
- Bei einer GbR muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen.
- Bei einer oHG muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen.
- Bei einer KG muss der Komplementär die Erlaubnis beantragen, der Kommanditist nur, wenn er Vertretungsbefugnis hat
- Bei Abgabe des Erlaubnisantrages werden 50 v.H. der Erlaubnisgebühr als Anzahlung fällig
- Bei vorgelegten Kopien sind die Originale zur Einsichtnahme vorzulegen.
- Bei einer GbR muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen.
- Bei einer oHG muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen.
- Bei einer KG muss der Komplementär die Erlaubnis beantragen, der Kommanditist nur, wenn er Vertretungsbefugnis hat
- Bei Abgabe des Erlaubnisantrages werden 50 v.H. der Erlaubnisgebühr als Anzahlung fällig
- Bei vorgelegten Kopien sind die Originale zur Einsichtnahme vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
Spielgeräte, Automatenaufstellerlaubnis, Glücksspiel, PTB, Automat, 33c GewO, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Geldspielgeräte