Errichtung einer Sparkasse Erlaubnis
Errichtung einer Sparkasse beantragen
Beschreibung
Für die Errichtung einer Sparkasse ist eine Erlaubnis erforderlich. Sparkassen dürfen ausschließlich von kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden errichtet und betrieben werden.
Sparkassen können im Gebiet ihres Trägers Zweigstellen errichten. Die Errichtung einer Zweigstelle bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Wird die Zweigstelle im Gebiet eines anderen Trägers errichtet, ist dieser vorher zu hören.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Dienstsitz Bonn
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1253
53002 Bonn
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Dienstsitz Frankfurt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 50 01 54
60391 Frankfurt am Main
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt