• Salzwedel (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt)
Erlaubnis zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte Erteilung

Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen

Zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte wird eine Erlaubnis benötigt.

Beschreibung

Wenn Sie eine ortsfesten Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis.

Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich an Ihre Stadt.

Wenn Sie in Magdeburg oder Halle (Saale) wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeiinspektion.

Ansprechpartner

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Karl-Marx-Straße 32

29410 Salzwedel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Karl-Marx-Straße 32

29410 Salzwedel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 03901 840-3301

Fax: 03901 840-2199

E-Mail: Heidi.Wuestenhagen@Altmarkkreis-Salzwedel.de

Stichwörter

Jagdbehörde Fischereibehörde Gewerbeamt Waffenbehörde

Version

Technisch erstellt am 01.12.2016

Technisch geändert am 27.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass Kopie)
  • Sachkundenachweis
  • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
  • ggf. Bedürfnisnachweis
  • Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR - pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Nachweis über das Bestehen einer Unfallversicherung für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des Schießbetriebs mitwirkenden Personen in Höhe von mindestens 10.000,00 EUR für den Todesfall und 100.000,00 Euro für den Invaliditätsfall
  • ggf. erforderliche Genehmigungen oder Anordnungen nach bau- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften
  • Abnahme durch einen öffentlich bestellten Schießstandsachverständigen

Voraussetzungen

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller

  • die erforderliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung besitzt und
  • eine Versicherung gegen Haftpflicht sowie gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
  • Baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Schießstätte
  • Gutachten und Abnahme durch einen Schießstandsachverständigen

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020

Version

Technisch erstellt am 27.11.2009

Technisch geändert am 08.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020