Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Zahna-Elster - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 12

    06895 Elster (Elbe)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Elster (Elbe), Markt
      Linie:
      • Bus: 378, 379
    • Haltestelle: Zahna, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    06895 Zahna-Elster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Elster (Elbe), Markt
      Linie:
      • Bus: 378, 379
    • Haltestelle: Zahna, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    06895 Zahna

    Parkplätze

    • Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Elster (Elbe), Markt
      Linie:
      • Bus: 378, 379
    • Haltestelle: Zahna, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich.

    Kontakt

    Fax: 034924 703-16(Hauptsitz Zahna)

    Fax: 035383 701-50(Außenstelle Elster (Elbe))

    Telefon Festnetz: 035383 701-43(Außenstelle Elster (Elbe))

    Telefon Festnetz: 034924 703-31(Hauptsitz Zahna)

    E-Mail: info@stadt-zahna-elster.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English