Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 45

    06785 Oranienbaum-Wörlitz

    Kontakt

    Fax: +49 34904 403-33

    Telefon Festnetz: +49 34904 321082

    E-Mail: ordnungsamt@oranienbaum-woerlitz.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Oranienbaum-Wörlitz - Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Franzstraße 1

    06785 Oranienbaum-Wörlitz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Sollnitzer Straße
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Oranienbaum
      Linie:
      • Bus: 331

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag geschlossen Außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034904 403-76

    Fax: 034904 403-33

    E-Mail: info@oranienbaum-woerlitz.de

    Internet

    Formulare

    Formloser Antrag

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de