Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Jessen (Elster) - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schlossweg; hinter dem Schloß
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schloßstraße 11; vor dem Schloß; mit Parkscheibe, max 1h
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Schloßweg; hinter dem Schloß
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Jessen (Elster), Bahnhof
Regionalbahn: Halle - Falkenberg (Elster)
Regionalbahn: Dessau Hbf - Annaburg
Jessen (Elster), Busbahnhof
Bus: siehe Fahrplanauskunft
Jessen (Elster), Friedhof
Bus: siehe Fahrplanauskunft
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Der behindertengerechter Zugang befindet sich am Hintereingang, Bitte klingeln.
erforderliche Unterlagen
Nachweis
- Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
- Ihrer fachlichen Eignung
und gegebenenfalls
- Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
- bestimmter räumlicher Verhältnisse
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Schaustellung von Personen