Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Jessen (Elster) - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 11

    06917 Jessen (Elster)

    Schloß

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schloßweg; hinter dem Schloß
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schloßstraße 11; vor dem Schloß; mit Parkscheibe, max 1h
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schlossweg; hinter dem Schloß
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Jessen (Elster), Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: Halle - Falkenberg (Elster)
      • Regionalbahn: Dessau Hbf - Annaburg
    • Haltestelle: Jessen (Elster), Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: siehe Fahrplanauskunft
    • Haltestelle: Jessen (Elster), Friedhof
      Linie:
      • Bus: siehe Fahrplanauskunft

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03537 276-5

    Fax: 03537 276-610

    E-Mail: info@jessen.de

    Internet

    Formulare

    Formloser Antrag

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechter Zugang befindet sich am Hintereingang, Bitte klingeln.

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English