Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Jessen (Elster) - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 11

    06917 Jessen (Elster)

    Schloß

    Behindertenparkplatz: Schlossweg; hinter dem Schloß
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schloßstraße 11; vor dem Schloß; mit Parkscheibe, max 1h
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schloßweg; hinter dem Schloß
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Jessen (Elster), Bahnhof

    Regionalbahn: Halle - Falkenberg (Elster)

    Regionalbahn: Dessau Hbf - Annaburg


    Jessen (Elster), Busbahnhof

    Bus: siehe Fahrplanauskunft


    Jessen (Elster), Friedhof

    Bus: siehe Fahrplanauskunft

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Formulare

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechter Zugang befindet sich am Hintereingang, Bitte klingeln.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 30.09.2013 (von: Wewior, Sven)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)