Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Annaburg - Ordnung und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Annaburg, Porzellan
Bus: 383
Prettin, Lindenstraße
Bus: 383
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 15
06923 Annaburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Annaburg, Porzellan
Bus: 383
Prettin, Lindenstraße
Bus: 383
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 035386 702-35(Außenstelle Prettin)
Telefon Festnetz: 035385 702-34(Annaburg)
Fax: 035385 702-21(Annaburg)
Fax: 035386 702-21(Außenstelle Prettin)
E-Mail: Stadt@Annaburg.de
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Nachweis
- Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
- Ihrer fachlichen Eignung
und gegebenenfalls
- Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
- bestimmter räumlicher Verhältnisse
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Schaustellung von Personen