Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Thälmann-Straße 10

    39606 Osterburg (Altmark)

    Postanschrift

    Ernst-Thälmann-Straße 10

    39606 Osterburg (Altmark)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03937 492-6

    E-Mail: ordnungsamt@osterburg.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE83 8105 0555 3030 0020 38

    BIC: NOLADE21SDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Stendal

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE94 2586 3489 4520 2672 00

    BIC: GENODEF1WOT

    Bankinstitut: Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg e. G.

    Formulare

    Formloser Antrag

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de