Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Calbe (Saale) - Allgemeine Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 18

    39240 Calbe (Saale)

    Rathaus I

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ritterstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Storchplatz
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ritterstraße (teilweise Parkscheibe)
      Anzahl: 14  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neustadt
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 21  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt (Parkscheibe)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schloßstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neustadt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Calbe (Saale), Magdeburger Straße
      Linie:
      • Bus: 131, 134, 136, 138, 139

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Bei Terminen außerhalb der Sprechzeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Formloser Antrag

    Weitere Informationen

    Körperlich beeinträchtigte Personen bitte vorab telefonisch anmelden.

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English