Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Calbe (Saale) - Allgemeine Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Ritterstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Storchplatz
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Parkplatz: Ritterstraße (teilweise Parkscheibe)
Anzahl: 14 Gebühren: nein - Parkplatz: Neustadt
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Parkplatz: Markt (Parkscheibe)
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schloßstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neustadt
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Calbe (Saale), Magdeburger Straße
Linie:- Bus: 131, 134, 136, 138, 139
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Bei Terminen außerhalb der Sprechzeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Kontakt
Fax: 039291 564-67
E-Mail: stadt@calbe.de
Internet
Formulare
Formloser Antrag
Weitere Informationen
Körperlich beeinträchtigte Personen bitte vorab telefonisch anmelden.
erforderliche Unterlagen
Nachweis
- Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
- Ihrer fachlichen Eignung
und gegebenenfalls
- Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
- bestimmter räumlicher Verhältnisse
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Schaustellung von Personen