Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Teutschenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Busch 19

    06179 Teutschenthal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Teutschenthal - Sparkasse
      Linie:
      • Bus: 312

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034601 24666

    Telefon Festnetz: 034601 365

    E-Mail: kontakt@gemeinde-teutschenthal.de

    Internet

    Formulare

    Formloser Antrag

    Weitere Informationen

    Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Teutschenthal - 3.11 - Gewerbe / Wirtschaftsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Busch 19

    06179 Teutschenthal

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Teutschenthal - Sparkasse
      Linie:
      • Bus: 312

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034601 24-666

    Telefon Festnetz: 034601 36-643

    E-Mail: kontakt@gemeinde-teutschenthal.de

    Internet

    Formulare

    Formloser Antrag

    Weitere Informationen

    Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de