Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Mücheln (Geiseltal) - Wirtschaftsförderung/ Kultur/ Tourismus/ Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06249 Mücheln (Geiseltal)

    Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: "Hinter den Scheunen" / Altstadt
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Mühlstraße
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Rathaus (mit Parkscheibe 2 h)
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein

    Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain

    Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz


    Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße

    Bus: 721

    Rollstuhlfahrer:innen haben nur barrierefreien Zugang zur Stadtinformation und zum Einwohnermelde- und Standesamt

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 34632 40150

    E-Mail: gewerbeamt@muecheln.de

    Fax: +49 34632 40135

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer:innen  und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2012 (von: Richter, Tino)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)