Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Sangerhausen - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7 a

    06526 Sangerhausen

    Behindertenparkplatz: Markt - Südseite
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Markt - Südseite
    Anzahl: 70
    Gebühren: ja

    Sangerhausen, Busbahnhof (Fußweg ca. 15 Minuten)

    Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Kassel Wilhelmshöhe

    Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Erfurt


    Sangerhausen, Markt (Fußweg ca. 2 Minuten)

    Bus: 41, 42

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03464 565-249

    Telefon Festnetz: 03464 565-223

    Fax: 03464 565-208

    E-Mail: gewerbewesen@stadt.sangerhausen.de

    Bankverbindung

    Stadt Sangerhausen

    Empfänger: Stadt Sangerhausen

    IBAN: DE84 8005 5008 0361 1000 00

    BIC: NOLADE21EIL

    Bankinstitut: Sparkasse Mansfeld-Südharz

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Kleemann, Yvette)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)