Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Arnstein - Fachbereich Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Eislebener Chaussee 2

    06456 Quenstedt

    Behindertenparkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Neben dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 14
    Gebühren: nein

    Quenstedt

    Bus: 405, 409, 421

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 9:00 - 12:00 Uhr Di. 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00-17:30 Uhr Fr.  9:00-12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03473 9622-160

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2016 (von: Brandstäter, Marlen)

    Technisch geändert am 30.03.2023 (von: Spengler, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)