Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Biederitz - Ordnungsrechtliche Angelegenheiten / Gewerbe / Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 25

    39175 Heyrothsberge

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Eingangsbereich
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: neben dem Gebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Heyrothsberge, Biederitzer Straße
      Linie:
      • Bus: 51

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.30 Uhr Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039292 603-95

    Telefon Festnetz: 039292 603-11

    E-Mail: info@gemeinde-biederitz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de