Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    06712 Zeitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-240

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-264(Gewerbe)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-232(Straßenverkehrsbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-225(Straßenverkehrsbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-208(Hundeangelegenheiten)

    Fax: +49 3441 83-231

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-zeitz.de

    E-Mail: hunde@stadt-zeitz.de

    E-Mail: sondernutzung@stadt-zeitz.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2008 (von: Andrea Kipping)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: Webservice, Zeitz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Ihrer fachlichen Eignung

    und gegebenenfalls

    • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    • bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)